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Prüfinstitut Bad Nauheim Dr. Nicole Essiger - Munk
 
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Home : Aktuell - Übersicht der Meldungen : 2005 : Rückabwicklung Ihrer „Schrottimmobilie“?

Rückabwicklung Ihrer „Schrottimmobilie“?

Unsere Verhandlungserfahrung kann die Voraussetzung für Ihre Befreiung aus vorhandenen Knebelverträgen sein.

05.01.2005 - 16:15 Uhr
Wurden Sie reingelegt?

Betreiben Sie Insolvenzprophylaxe und lösen Sie mit uns Ihre Liquiditätsprobleme

  • War der Prospekt falsch?
  • Wurden Sie zu notariellen Vollmachten überredet?
  • War es Haustürkauf?
  • War Ihre Immobilie maßlos überteuert?
  • Lag Provisionsschinderei vor?

Droht Insolvenz?

Wir haben erfolgreich Rückabwicklungen, Forderungsverzichte und Nachlässe mit Banken ausgehandelt. Dabei arbeiten wir bundesweit mit spezialisierten Anwaltsbüros zusammen. Unsere betriebswirtschaftliche Fachkompetenz in Sanierung und Insolvenzprophylaxe mit langjähriger Verhandlungserfahrung kann bei Interessenwahrnehmung gegen Banken die Voraussetzung für Ihre Befreiung aus den Knebelverträgen sein.

 Besitzer von Schrottimmobilien und Immobiliengeschädigte füllen bitte folgenden Fragebogen (PDF) aus. 

Unsere Pressemitteilung zum Thema:

Immobilienkäufer aufgepaßt: Abzocke der Banken und Makler hat jetzt ein Ende. Geschädigten kann erfolgreich geholfen werden. Jetzt Geld und Zinsen von Banken zurück.

Neue Urteile des Europäischen Gerichtshofes, des Bundesgerichtshofes und der Oberlandesgerichte verurteilen die Banken zur Rückabwicklung - Landgerichte verfügen die sofortige Einstellung der Zwangsvollstreckung und ordnen Beweisaufnahmen an. Geschädigte kommen als Zeugen zu Wort. Bei Haustürgeschäften ist das Widerrufsrecht der geprellten Kunden zeitlich unbegrenzt. Jetzt zahlen Banken die Zeche für eigene Profitgier.

Das Prüfinstitut Bad Nauheim kämpft für die Käufer. Hunderttausenden ahnungslosen Käufern wurden von Maklern marode und zweifelhafte Immobilien zu horrenden Preisen aufgeschwätzt, und die Banken spielten mit. Mit Finanzierungen weit über 100 % hinaus wurden Eigentumswohnungen und Gesellschaftsbeteiligungen an Geschäfts- und Bürohäusern, in den alten wie in den neuen Bundesländern, an den Mann gebracht. Den Anlegern wurde vorgespiegelt, dass eine "Rendite-Immobilie" im Sinne einer Komplettlösung angeboten wird:

Kauf, Finanzierung, Verwaltung, alles aus einer Hand, kein Eigenkapital erforderlich, sofort Steuern sparen und auch noch etwas für die eigene Altersversorgung tun und vor allem: Keine Arbeit, kein Ärger, keine Sorgen und ein solider Vermögenszuwachs.

Mit diesen Verkaufsargumenten wurden ahnungslose Käufer aus allen Bevölkerungsschichten über den Tisch gezogen: Mit wenigen hundert Mark im Monat Zuzahlung in zwanzig Jahren eine abbezahlte Eigentumswohnung mit sicheren und hohen Mieteinnahmen, so lauteten die Versprechungen, denn die Mieteinkünfte wurden garantiert und der Wert der Immobilie war doch schon dadurch dokumentiert, dass die Banken kein Eigenkapital forderten? Dachten die Käufer, weil es ihnen so auch erklärt wurde, von den Maklern, aber auch von bankeigenen Vertriebsgesellschaften, in vielen Fällen von Mitarbeitern der Banken selbst.

Das böse Erwachen erfolgt rasch: Statt zusätzlicher Altersversorgung Verarmung - Sozialfall. Denn schon bald nach Unterzeichnung der Verträge wird der Bauträger und der Mietgarant insolvent: Ist das Gebäude nicht vollständig fertig gestellt, müssen die Käufer die Baukosten ein zweites Mal tragen. Und dann kommt der Leerstand: Keine Mieter da. Oder aber der Mieter wird ebenfalls insolvent. Mietprozesse, Räumungsprozesse, Kosten, Kosten, Renovierungsstau und die zusätzliche Haftung für das Hausgeld und die Summen, die andere Miteigentümer schon nicht mehr aufbringen können, weil deren Liquidität erschöpft ist.

Der Anleger einer solchen Immobilie befindet sich in einem Teufelskreis, den er bislang - so schien es - kaum durchbrechen konnte. Denn die Banken gingen in solchen Fällen rigoros gegen ihre Kunden vor: Aus den sofort vollstreckbaren notariellen Schuldurkunden betrieben die Banken die Zwangsversteigerung in das gekaufte Immobilienobjekt, mehr noch: Die Banken können auch sofort in Lohn und Brot pfänden, können die Lebensversicherungsansprüche des Kunden verfrühstücken, auf dem Privathaus der Kunden Sicherungszwangshypotheken zur Eintragung bringen, ihm auch noch das Dach über dem Kopf wegziehen und vieles mehr.

Bislang waren die Anleger nur in bescheidenem Maße dagegen geschützt, auf diese Weise in die Verarmung getrieben zu werden: Allzu bankenfreundlich waren viele Urteile, die die Meßlatte der Beweislast für den einzelnen Anleger so hoch legten, dass nur mit einem Übermaß an Nachforschung und Nachweis der Täuschung überhaupt Chancen für die Rückabwicklung erarbeitet werden konnten.

Das Prüfinstitut für Bauökonomie Gesellschaft für Objektanalyse, Kostenanalyse, Qualitätskontrolle mbH (kurz: Prüfinstitut), Bad Nauheim, führt mit Partneranwälten den gerichtsfesten Nachweis, dass es sich tatsächlich um eine fehlgeschlagene Investition handelt (Um eine "Schrottimmobilie", wie es im Fachjargon heißt). Wir können in Prozessen gegen Banken eine beachtliche Erfolgsbilanz vorlegen. Es wurden durch uns die sofortige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus den notariellen Schuldurkunden erreicht und auch Dutzende von außergerichtlichen Vergleichen mit den Banken für die Anleger ausgehandelt, die das wirtschaftliche Überleben der Kunden gesichert haben. Gerichtliche Beweisaufnahmen, die gegen den erbitterten Widerstand der Banken erkämpft werden mussten, werden jetzt Aufschluss geben, welche Schäden den betrogenen Anlegern entstanden sind.

In einem Musterverfahren hat das Landgericht Frankfurt am Main einen vereidigten Sachverständigen mit der Wertermittlung beauftragt. In anderen Fällen, vor dem Landgericht Darmstadt, stehen Beweisaufnahmen an oder sind bereits durchgeführt. Familienangehörige der Geschädigten haben als Zeugen über die Keiler-Methoden der Makler ausgesagt. Mitgeschädigte derselben Immobilienanlage werden vor Gericht ebenfalls zur Wort kommen, als präsente in die Sitzung gestellte Zeugen. Mit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesgerichtshofes hat sich der Verbraucherschutz auf weiter Linie voll durchgesetzt. Danach sind Geschäftsbesorgungsverträge und Vollmachten, die dem Abschluß solcher Immobilienverträge vorgeschaltet wurden, unwirksam und machen auch den Immobilien- und den Kreditvertrag nichtig. Auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in der Präzedenzentscheidung vom 23.08.2001 die Bank zur vollen Rückabwicklung verurteilt.

Die Rechtsauffassung, die das Prüfinstitut Bad Nauheim seit drei Jahren vertritt, wird sich jetzt zu Gunsten der geschädigten Kapitalanleger auf allen Ebenen durchsetzen. Immer mehr Geschädigte machen jetzt mit uns mobil und wehren sich gegen die Machenschaften von Maklern und Banken. Wir stehen weiter allen Betroffenen bei der Abwehr von Schäden und der Durchsetzung der Ansprüche zur Seite.

Immobiliengeschaedigte