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Home : Aktuell - Übersicht der Meldungen : 2005 : Insolvenzgefahr! Sanierung und Krisenvorsorge Insolvenzgefahr! Sanierung und KrisenvorsorgeAus der Erfahrung heraus gibt es für den Sanierungsmanager untrügliche Anzeichen die auf Insolvenz-Gefährdung bei den Schuldnern hinweisen. Anwaltskammern können den Kontakt zu Sanierungsmanagern und Insolvenzverwaltern vermitteln. Oder sie fragen direkt beim Prüfinstitut nach kompetenter Hilfe.
17.06.2005 - 8:30 Uhr Insolvenzvermeidung durch Früherkennung
In der Praxis stehen Schuldner und Gläubiger dem Problem der Früherkennung einer Insolvenz mangels Erfahrung häufig unbedarft und zu risikofreudig gegenüber. Kleinere und mittlere Unternehmen sowie Personenhandelsgesellschaften haben oft nicht die Möglichkeit Insolvenz-Frühwarnsysteme im Unternehmen zu etablieren - sei es aus fehlender Kenntnis der rechtlichen Pflichten oder aus praktischem Unvermögen. Ziel des Gesetzgebers und der Schuldner ist die Sanierung Mit der Insolvenzordnung (InsO) hat der Gesetzgeber die Vorsorgeverpflichtung von Geschäftsführern und Vorständen, Gesellschaftern und den Unternehmen im Allgemeinen in einen rechtlich verpflichtenden Rahmen gesetzt. Darüber hinaus wurden die betriebswirtschaftlichen Faktoren zur Sanierung gesetzlich festgelegt. Mit den Instrumentarien zur Krisenvorsorge und Insolvenzprophylaxe bleiben die Unternehmer allerdings sich selbst überlassen. Frühzeitiges Erkennen krisenhafter Entwicklungen ermöglicht der Unternehmensleitung praktisch und schlagkräftig zu reagieren. Es bietet sich für das Unternehmen bei Früherkennung der Schwachstellen und in der Analyse der Krisensymptome die Möglichkeit zur Insolvenzvermeidung. Jetzt ist die praktische Erfahrung des Sanierungsmanagers gefragt. Haftungsfragen werden oft vernachlässigt Wichtig: Die organschaftlichen Vertreter müssen sich gegebenenfalls dafür verantworten, wenn sie die Risikovorsorge bzw. das Frühwarnsystem ungenügend betreiben (Insolvenzverschleppung). In jedem Fall muss in der Krise kurzfristig die Antwort auf die Frage gefunden werden, ob ein Unternehmen sanierungsfähig ist oder liquidiert werden muss. Das unternehmerische Handeln muss sich dann im Folgenden an dieser Entscheidung ausrichten. Man kann davon ausgehen dass jedes Unternehmen mit den vorhandenen Instrumenten sanierungsfähig ist. Voraussetzung dafür ist, dass die Krisensymptome frühzeitig erkannt und richtig bewertet werden. Sensibilisierung für Insolvenzgefahren Für den Fortbestand des Krisenunternehmens ist es unverzichtbar dass die Verantwortlichen bereits bei den ersten Anzeichen der Insolvenzgefährdung sensibilisiert sind und Sanierungsmanager hinzuziehen. Das Insolvenzvirus kann für das Unternehmen genauso gefährlich sein wie eine (verschleppte) Grippe für den Unternehmer. In beiden Fällen entscheidet der schnelle und konsequente Einsatz geeigneter „Medizin“ im Zweifel über Leben und Tod. Ihr Ansprechpartner für Sanierungsmanagement und Insolvenzprophylaxe Das Prüfinstitut vereint die praktischen Erfahrungen aus erfolgreichen Sanierungsfällen mit den neuesten Erkenntnissen der Insolvenzforschung. Im Wissenschaftsforum für Sanierung und Insolvenzprophylaxe finden Sie umfangreiche Informationen und wissenschaftliche Hintergründe zur Lehr- und Forschungsarbeit der Geschäftsführerin des Prüfinstituts. |
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