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Prüfinstitut Bad Nauheim Dr. Nicole Essiger - Munk
 
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Home : Restschuldbefreiung

Restschuldbefreiung

Der Neubeginn wird möglich

Erfolgreiche Restschuldbefreiungsvergleiche kennzeichnen unsere Arbeit und haben vielen Klienten den wirtschaftlichen Neubeginn ermöglicht.

Restschuldbefreiung - Reintegration von Schuldnern

Die Restschuldbefreiung ist ein wesentlicher Fortschritt im neuen Insolvenzrecht. Mit Einführung der Restschuldbefreiung wird - bei richtiger Handhabung - die schnelle und volkswirtschaftlich sinnvolle Reintegration der Schuldner in den Arbeits- und Wirtschaftskreislauf ermöglicht. Der Weg zum wirtschaftlichen und persönlichen Neuanfang ist dadurch freigegeben.

Die Erlangung der Restschuldbefreiung ist nicht mehr ausschließlich an die Befriedigung der Gläubiger gebunden. Lebenslange Vollstreckungen wie sie die alte Konkursordnung, wegen möglicher Restforderungen und mit allen schmerzlichen Konsequenzen für den Schuldner vorgesehen hat, sind durch das geregelte Restschuldverfahren überflüssig geworden.

Mit dem Sanierungsmanager zur Restschuldbefreiung

Der Schuldenerlass wird entweder im Rahmen eines Insolvenzplans oder durch gerichtlichen Beschluss am Ende einer Wohlverhaltensperiode erzielt.

Weiter lassen die Regelungen im §§ 286 ff. InsO auch den Weg offen, dass Schuldner und Gläubiger sich darum bemühen, zu Regelungen zu kommen die von den gesetzlichen Vorgaben abweichen. Individuelle Regelungen welche die Anpassung an veränderte Bedingungen beinhalten, z.B. Besserungsregelungen bei künftigen Einkommenssteigerungen, können frei verhandelt werden. Hier kann der Sanierungsmanager mit seiner Erfahrung und Verhandlungsgeschick die entscheidende Rolle für Ihre Entschuldung spielen. D.h. in letzter Konsequenz, dass sowohl der Schuldner als auch der Gläubiger vom künftigen Erfolg des Schuldners profitieren, ohne dass dem Schuldner der gesamte Mehrwert seines Erfolges mit den Altschulden der Gläubiger verrechnet wird. Dadurch kann ein entscheidender Leistungsanreiz für den Schuldner vereinbart werden, ganz im Sinne des Sanierungsgedankens den der Gesetzgeber mit der Insolvenzordnung verbunden hat.

Eine Restschuldbefreiung im Regelinsolvenzverfahren kann für jede natürliche Person angewendet werden. Kapitalgesellschaften, die im Rahmen einer Insolvenz ohnehin aus dem Wirtschaftskreislauf ausscheiden, sind von diesem Verfahren ausgeschlossen.

Die Praxis – Restschuldbefreiungs- und Schuldenerlassverhandlungen

In den letzten Jahren verhandelte das Prüfinstitut zusammen mit spezialisierten Anwaltskanzleien hunderte von Sanierungsfällen im Bereich der sog. Problemimmobilien und schließt regelmäßig Restschuldbefreiungsvergleiche und Sicherheitenfreigabevereinbarungen mit Banken und Versicherungen ab, die für viele Klienten die wirtschaftliche Existenz bewahren oder einen Neubeginn ermöglichen.

Unsere Angebote für Sie:
  • Aufbereitung der Unterlagen
  • Vorbereitung der Bankgespräche
  • Klärung verfahrenstechnischer Fragen
  • Vergleichskonzeptionen
  • Vorbereitung eines START-UP mit einem Neu-Unternehmen

Die Wissenschaft – Früherkennungssysteme zur Insolvenzvermeidung

Weitere Informationen zur Insolvenzforschung von Dr. Nicole Essiger-Munk

 

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